Moin und herzlich willkommen im Ferienhaus "Musika"!

 

Sehen Sie sich ein paar Fotos der Wohnungen an, im Buchungskalender können Sie gleich prüfen, ob Ihr Wunschtermin noch frei ist.

 

Die Wohnungen liegen im Dachgeschoss des Hauses. In jeder Wohnung befindet sich im Wohnbereich ein kompletter Küchenblock mit Dunstabzugshaube, Toaster, Kaffeemaschine, Eier- und Wasserkocher. Als sanitäre Einrichtung steht Ihnen ein Badezimmer mit Dusche, Waschbecken und WC, dazu ein Föhn, zur Verfügung.

Eine gemütliche Ausstattung der Wohnungen soll ihr Übriges tun, damit Sie sich wohl fühlen. Natürlich fehlt auch das Fernsehgerät mit Satellitenempfang nicht. 

 

Mietpreis

Die Kosten für Strom, Wasser und Heizung sowie die Mehrwertsteuer sind im Mietpreis enthalten.

Ein Betrag für Endreinigung wird nicht erhoben. Es hat sich für Vermieter und Mieter gleichermaßen als praktikabel erwiesen, die Wohnung ordentlich zu übergeben und ebenso wieder zurückzunehmen.

 

Wäsche

Bettwäsche, Handtücher, Tischwäsche und Geschirrhandtücher werden gestellt.

 

Internet

Ihnen steht ein Internetzugang über W-Lan kostenfrei zur Verfügung.

 

Kinder

Kinderstühlchen stehen auf Wunsch zur Verfügung.

 

PKW-Stellplatz

Für jede Wohnung steht am Haus ein Einstellplatz kostenlos zur Verfügung.

 

Sonstiges

Im Garten kann ein teilüberdeckter Sitzplatz genutzt werden.

Die hauseigenen Geräte -  Waschmaschine, Trockner -  können gegen geringes Entgelt in Anspruch genommen werden.

Unser Haus ist ganzjährig geöffnet. Die zentral beheizten Wohnungen bieten auch im Winter die Behaglichkeit, die man sich bei einem Winter-Kuraufenthalt wünscht.

Das Haus "Musika" ist ein Nichtraucherhaus.

Haustiere sind willkommen.

 

Am Anreisetag steht die Wohnung ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Damit aber die Wohnung für nachfolgende Gäste hergerichtet werden kann, wird gebeten, am Abreisetag die Wohnung bis 10.00 Uhr zu räumen. Ausnahmen sind ggfls. möglich.

 

Für alle Mietvereinbarungen gilt die Schriftform (auch per E-Mail). Für Ihre Anmeldung erhalten Sie einen Vordruck. Die Reservierungbestätigung erfolgt auch schriftlich.

Bei einem Reiserücktritt wird versucht, die Wohnung neu zu vermieten. Gelingt dies nicht, und das ist erfahrungsgemäß abhängig von der verbleibenden Frist, kann der Vermieter gemäß BGB dem Gast den entstehenden Schaden in Rechnung stellen. Es wird deshalb empfohlen, eine Reiseausfall-Versicherung abzuschließen.

 

Druckversion | Sitemap
© Elke Akkermann